Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online Shop AGB

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GERMAN OEKOTEC GmbH & Co. KG (nachstehend „Lieferer“) Geschäftsführer: Guido Blum und Sören Blum gelten bei allen Bestellungen im Online-Shop.

 

(2) Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Käufer die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

(3) Unsere Lieferung, Leistung und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteile aller Verträge, die der Lieferer mit seinen Vertragspartnern (Nachfolgend „Auftraggeber“) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber Unternehmern, somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird vorsorglich widersprochen.

 

(4) Vertragssprache ist deutsch.

 

(5) Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf unserer www.german-oekotec.de einsehen, herunterladen und ausdrucken.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Warenpräsentation in unserem Online Shop shop.german-oekotec stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich um einen unverbindliche Aufforderung die Waren über den Online Shop zu bestellen.

 

(2) Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot gem. § 145 BGB ab.

(3) Nach Eingang Ihres Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir den Erhalt der Bestellung bestätigen (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebotes dar. Ein Vertrag kommt durch diese Eingangsbestätigung nicht zustande.

 

(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn der Lieferer ausdrücklich in einer gesonderten E-Mail die Annahme des Kaufvertrages erklärt (Auftragsbestätigung).

Oder wenn der Lieferer die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung an die angegebene Adresse versend.

 

§ 3 Preise

Die in unserem Online Shop genannten Preise verstehen sich in EURO enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Versandkosten. Mehr oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

 

§ 4 Zahlungsbedingung; Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise:

Rechnung per Vorkasse oder

PayPal.

 

(2) Bei Auswahl der Zahlungsart per Vorkasse teilt der Lieferer seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung mit. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen.

 

(3) Gerät der Auftraggeber mir einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.

 

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 5 Lieferung; Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Lager.

 

(2) Die Versandart, der Versandweg und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Lieferers.

 

(3) Die vom Lieferer in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferung und Leistung gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

 

(4) Die Lieferung wird vom Lieferer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstigen versicherbare Risiken versichert.

 

(5) Die vom Lieferer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum des Lieferers.

Die Ware, sowie die nach dieser Klausel an ihre Stele tretende, vom  Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

 

(6) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Lieferer.

 

(7) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.

 

(8) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Lieferers als Hersteller erfolgt und der Lieferer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Ware erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Lieferer eintreten sollte, überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g.  Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Lieferer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Lieferer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

 

(9) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Auftraggeber sie unverzüglich auf das Eigentum des Lieferers hinweisen und den Lieferer hierrüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist dem Lieferer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber dem Lieferer.

 

(10) Der Lieferer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihrer Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 50% übersteigt.

 

(11) Tritt  der Lieferer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragsgebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), so ist berechtigt die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

 

 

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Für den Fall, dass der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, also ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht im ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu.

 

(2) Der Auftraggeber, sofern er Verbraucher ist, hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Abgabe von Gründen den mit der GERMAN ÖKOTEC GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag zu widerrufen.

Dies Frist wird mit der rechtzeitigen Absendung der Ware gewahrt.

 

(3) Die Widerrufsfrist beginnt sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware erhalten hat.

Der Auftraggeber wird gesondert über die Widerrufsrechte belehrt und ihm wird zur Wahrung der Informationspflichten des Lieferer das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB zur Verfügung gestellt.

 

(4) Zur Ausübung des Widerrufsrechtes kann der Auftraggeber eine eindeutige Erklärung über den Entschluss den Vertrag zu widerrufen an:

German Oekotec GmbH & Co.KG

Osnabrücker Straße 133, 49324 Melle
post@german-oekotec.de

senden oder das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.

 

(5) Im Fall des Widerrufs sind die empfangen Leistungen unverzüglich zurück zu gewähren.

Der Lieferer gewährt alle Zahlungen, die vom Auftraggeber erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die günstigste Standardlieferung gewählt hat, binnen vierzehn Tagen zurück. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet.. Entgelte werden für die Rückzahlung nicht berechnet.

 

(6) Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen an den Lieferer zurückzusenden.

Im Falle des Widerrufs hat der Auftraggeber die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.

 

(7) Der Lieferer kann die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware verweigern.

 

§ 7 Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).

 

(2) Wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:

 

- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, soweit die Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Dies gilt nicht für die Haftung des Lieferers wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz; in einem solchen Fall gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

 

- Für die Beschaffenheit der Ware sind nur die Angaben des Lieferers und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.

- Der Auftraggeber ist gem. § 377 HGB verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Lieferer offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

- Bei Mängeln leistet der Lieferer nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nachterfüllung). Im Falle der Nachbesserung trägt der Lieferer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

 

- Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

 

 

§ 8 Haftung

(1) Der Lieferer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lieferer bei Schäden die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen resultieren.

 

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lieferer nur im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen durfte.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

 

(2) Auf Verträge zwischen dem Lieferer und dem Auftraggeber ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sales of Goods (CISG) anwendbar.

 

(3) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferer und dem Auftraggeber, nach Wahl des Lieferers Osnabrück oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Lieferer ist Osnabrück ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.